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Prüfungsrelevante Anliegen

FAQ Prüfungsamt

Ob Prüfungstermin, Attest, Anerkennung oder Abschlussarbeit: Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen und Hinweise zu den nächsten Schritten. Wir haben die FAQ nach Themen für Sie aufbereitet. 

Allgemeine Hinweise:

Bitte geben Sie für prüfungsrelevante Anliegen immer Ihren vollständigen Namen, Ihre Studiengruppe sowie Ihre Matrikelnummer an. Viele Informationen zu Prüfungen, Terminen und organisatorischen Abläufen finden Sie bereits im TraiNex. Bitte prüfen Sie dort zunächst die aktuellen Mitteilungen und Ihren persönlichen Studierendenaccount.
 

Inhaltsverzeichnis:

  1. Ankerkennungen
  2. Nachteilsausgleich
  3. Prüfungen & Prüfungstermine
  4. Ergänzungsprüfung
  5. Schriftliche Prüfungsleistungen & Uploads
  6. Erkrankung & Atteste
  7. Noten & Bewertungen
  8. Prüfungseinsicht
  9. Studium in der Praxis (SiP)
  10. Abschlussphase & Bachelor- bzw. Masterarbeit
  11. Endgültiges Nichtbestehen/Exmatrikulation
  12. Widersprüche

FAQ

Ankerkennungen

Informationen zu individuellen Anerkennungen sowie zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie beim Prüfungsamt unter pruefung@fh-mittelstand.de. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie in den Studiengangsarchiven im TraiNex unter Lernen > Archiv > Prüfungsrelevante Dokumente.

Bitte reichen Sie alle erforderlichen Nachweise vollständig ein, um Verzögerungen zu vermeiden.

Die Bearbeitung beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass Anerkennungsverfahren mehrere Wochen in Anspruch nehmen können.

Sobald die Prüfung Ihrer Anerkennung abgeschlossen ist, werden Sie über das Ergebnis informiert.
Da Anerkennungen in der Regel individuell fachlich geprüft werden, ist während der Bearbeitung häufig noch kein konkreter Zwischenstand verfügbar. Sollten für die weitere Bearbeitung noch Unterlagen oder Informationen von Ihnen benötigt werden, melden wir uns bei Ihnen.

FAQ

Nachteilsausgleich

Bitte reichen Sie:
- den Antrag auf Nachteilsausgleich,
- geeignete Nachweise sowie
- ggf. ergänzende medizinische Unterlagen
vollständig im Original beim Prüfungsamt ein. 

Den Antrag auf Nachteilsausgleich finden Sie in Ihrem Studiengangsarchiv im TraiNex unter Lernen > Archiv > Prüfungsrelevante Dokumente. Die Unterlagen bilden die Grundlage der Entscheidung, welche Maßnahmen zum Ausgleich prüfungsrelevanter Nachteile geeignet sind.

Nach Eingang Ihres Antrags auf Nachteilsausgleich erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich, kann jedoch je nach Umfang der Unterlagen und notwendiger Prüfung etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die reguläre Bearbeitungszeit liegt in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen. In Ausnahmefällen kann sich die Bearbeitungszeit darüber hinaus verlängern.
Bitte reichen Sie Anträge möglichst frühzeitig vor Ihren Prüfungen ein.

Ja. Bei allgemeinen Fragen zum Verfahren oder zu den erforderlichen Unterlagen können Sie sich an das Prüfungsamt, Ihren Studienstandort oder Ihre Study Coaches wenden. Bitte beachten Sie, dass keine verbindliche Vorabzusage zu konkreten Maßnahmen erfolgen kann.

FAQ

Prüfungen & Prüfungstermine

Die Prüfungstermine werden in der Regel circa 6 Wochen nach Trimesterbeginn über das TraiNex veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass sich Termine in Ausnahmefällen noch ändern können. Wir empfehlen, regelmäßig Ihren persönlichen Einsatzplan im TraiNex unter Aktuelles oder Lernen > Studienplan zu prüfen.

Nachschreibtermine sind zusätzliche Prüfungstermine für Studierende, die eine Klausur nachholen oder wiederholen müssen.
Dies betrifft beispielsweise Studierende, die an ihrem regulären Prüfungstermin aus einem anerkannten wichtigen Grund nicht teilnehmen konnten oder eine Klausur nicht bestanden haben und diese wiederholen müssen.

Nachschreibtermine werden ebenfalls über TraiNex bekannt gegeben. Pro Trimester finden in der Regel 3 Nachschreibtermine statt. Informationen hierzu finden Sie auf der TraiNex-Startseite (Aktuelles). Bitte beachten Sie, dass ältere Beiträge im TraiNex mit der Zeit durch neue Mitteilungen nach unten rutschen können.

Wenn Sie eine Klausur nachholen oder wiederholen müssen, werden Sie automatisch durch das Prüfungsamt für den nächstmöglichen Nachschreibtermin berücksichtigt.
Im TraiNex erkennen Sie die automatische Anmeldung an der Chiffre „VPA“ (Verbindliche Anmeldung durch das Prüfungsamt) in Ihrer persönlichen Notenübersicht unter Privat > Noten.

Ausnahme SiP-Phase: Während der SiP-Phase erfolgt keine automatische Anmeldung zu Nachschreibterminen.

Eine eigene Anmeldung ist erforderlich, wenn Sie den ersten für Sie vorgesehenen Nach- bzw. Wiederholungstermin versäumt haben. Im TraiNex erkennen Sie dies an der Chiffre „EAN“ (Eigenanmeldung erforderlich) in Ihrer persönlichen Notenübersicht unter Privat > Noten.

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an: pruefung@@fh-mittelstand..de 
Bitte beachten Sie die Anmeldefrist: Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Nachschreibtermin muss spätestens 3,5 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin eingehen.

Eine Anmeldung zum Nachschreibtermin ist erst möglich, nachdem die Bewertung der ursprünglichen Prüfung veröffentlicht wurde. Solange die Bewertung noch aussteht, kann die Anmeldung noch nicht vorgenommen werden.

Die mündliche Ergänzungsprüfung ist eine letzte Prüfungsmöglichkeit (3. Prüfungsversuch), wenn Sie eine Modulprüfung auch im Wiederholungsversuch nicht bestanden haben. Sie wird als mündliche Prüfung von einer prüfenden Person und einer beisitzenden Person durchgeführt. 
Wichtig: Im Verlauf Ihres Studiums können Sie in maximal 2 Modulen eine mündliche Ergänzungsprüfung in Anspruch nehmen.

Eine mündliche Ergänzungsprüfung (3. Prüfungsversuch) wird durchgeführt, wenn Sie eine Modulprüfung und deren Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie diese Möglichkeit während Ihres Studiums für maximal 2 Modulprüfungen nutzen können.

Die mündliche Ergänzungsprüfung findet nur auf Ihren Antrag statt.
Bitte reichen Sie hierfür das vorgesehene Formular per E-Mail beim Prüfungsamt unter pruefung@@fh-mittelstand..de ein. Das Formular finden Sie in Ihrem TraiNex-Studiengangsarchiv unter Lernen > Archiv > Prüfungsrelevante Dokumente. 
Der Antrag soll innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Wiederholungsprüfung gestellt werden.

Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags organisiert das Prüfungsamt die mündliche Ergänzungsprüfung und teilt Ihnen den Prüfungstermin mit.

Bei der mündlichen Ergänzungsprüfung sind ausschließlich folgende Bewertungen möglich:
- bestanden: „ausreichend“ (4,0)
- nicht bestanden: „nicht ausreichend“ (5,0)

Eine bessere Bewertung als 4,0 kann durch die mündliche Ergänzungsprüfung nicht erreicht werden. 

Wenn Sie die mündliche Ergänzungsprüfung nicht bestehen, ist die betreffende Modulprüfung endgültig nicht bestanden. Eine weitere Wiederholungsmöglichkeit besteht nicht. In diesem Fall können Sie Ihr Studium nicht fortsetzen.

FAQ

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die mündliche Ergänzungsprüfung ist eine letzte Prüfungsmöglichkeit (3. Prüfungsversuch), wenn Sie eine Modulprüfung auch im Wiederholungsversuch nicht bestanden haben.

Sie wird als mündliche Prüfung von einer prüfenden Person und einer beisitzenden Person durchgeführt. 

Wichtig: Im Verlauf Ihres Studiums können Sie in maximal 2 Modulen eine mündliche Ergänzungsprüfung in Anspruch nehmen.

Eine mündliche Ergänzungsprüfung (3. Prüfungsversuch) wird durchgeführt, wenn Sie eine Modulprüfung und deren Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben.

Bitte beachten Sie, dass Sie diese Möglichkeit während Ihres Studiums für maximal 2 Modulprüfungen nutzen können.

Die mündliche Ergänzungsprüfung findet nur auf Ihren Antrag statt.

Bitte reichen Sie hierfür das vorgesehene Formular per E-Mail beim Prüfungsamt unter pruefung@@fh-mittelstand..de ein. Das Formular finden Sie in Ihrem TraiNex-Studiengangsarchiv unter Lernen > Archiv > Prüfungsrelevante Dokumente.

Der Antrag soll innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Wiederholungsprüfung gestellt werden.

Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags organisiert das Prüfungsamt die mündliche Ergänzungsprüfung und teilt Ihnen den Prüfungstermin mit.

Bei der mündlichen Ergänzungsprüfung sind ausschließlich folgende Bewertungen möglich:

  • bestanden: „ausreichend“ (4,0)
  • nicht bestanden: „nicht ausreichend“ (5,0)

Eine bessere Bewertung als 4,0 kann durch die mündliche Ergänzungsprüfung nicht erreicht werden.

Wenn Sie die mündliche Ergänzungsprüfung nicht bestehen, ist die betreffende Modulprüfung endgültig nicht bestanden. Eine weitere Wiederholungsmöglichkeit besteht nicht. In diesem Fall können Sie Ihr Studium nicht fortsetzen.

FAQ

Schriftliche Prüfungsleistungen & Uploads

Folgende Prüfungsleistungen werden digital über das TraiNex eingereicht:
- Studienarbeiten
- praxisbezogene Projektarbeiten (SiP)
- schriftliche Anteile berufspraktischer Übungen
- Bachelorarbeiten
- Masterarbeiten

Der genaue Umfang wird von der prüfenden Person festgelegt. Studienarbeiten und schriftliche berufspraktische Übungen umfassen mindestens 10 Seiten.

Ja. Bei schriftlichen Arbeiten mit mehrtägiger Bearbeitungszeit können krankheitsbedingte Atteste berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass Atteste nur für Zeiträume innerhalb der offiziellen Bearbeitungszeit gelten.

- Die Abgabe von Studienarbeiten und schriftlichen Anteilen berufspraktischer Übungen erfolgt nach Ende der Lehrveranstaltung am jeweils letzten Arbeitstag (Montag bis Freitag) des Trimesters.
- Die Abgabe von praxisbezogenen Projektarbeiten (SiP) und Abschlussarbeiten (Bachelor, Master) richtet sich nach dem jeweiligen Zeitplan für Ihre Studiengruppe.
- Die konkreten Abgabetermine werden der schriftlichen Prüfungsleistungen Ihnen vom Prüfungsamt über das TraiNex (Aktuelles oder Lernen > Studienplan) bekannt gegeben.

Die Abgabe erfolgt ausschließlich über das dafür vorgesehene Upload-Feld im TraiNex  unter Lernen > Hausaufgaben. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie den Upload vollständig abschließen und eine entsprechende Bestätigung im System erhalten. Nur erfolgreich hochgeladene Dateien gelten als fristgerecht eingereicht.

Nein. Prüfungsleistungen müssen fristgerecht über das vorgesehene Upload-Feld im TraiNex unter Lernen > Hausaufgaben eingereicht werden.
Abgaben per E-Mail oder an anderer Stelle im System gelten nicht als ordnungsgemäße Abgabe.

Bitte prüfen Sie Ihre Datei unmittelbar nach dem Upload sorgfältig auf:
- Vollständigkeit,
- Lesbarkeit und
- richtige Dateiauswahl.

Nach dem Upload besteht eine begrenzte Möglichkeit, die hochgeladene Datei innerhalb eines kurzen Zeitfensters (15 Minuten) auszutauschen.
Nach Ablauf dieses Zeitfensters oder der Abgabefrist können falsch hochgeladene Dateien grundsätzlich nicht mehr ausgetauscht werden. ________________________________________
Kann ich eine bereits hochgeladene schriftliche Prüfungsleistung austauschen?
Nach dem Upload besteht eine begrenzte Möglichkeit, die hochgeladene Datei innerhalb eines kurzen Zeitfensters (15 Minuten) auszutauschen.
Bitte prüfen Sie Ihre Datei unmittelbar nach dem Upload sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Nach Ablauf des Zeitfensters ist ein Austausch nicht mehr möglich.

Wird eine Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgesehenen Bearbeitungszeit eingereicht, wird sie mit „nicht bestanden“ bewertet.

Sollte der Upload Ihrer Prüfungsleistung im TraiNex auch nach mehreren Versuchen nicht erfolgreich sein, senden Sie vor Ablauf der Abgabefrist einen Screenshot, auf dem die Fehlermeldung und der Zeitpunkt des fehlgeschlagenen Uploads erkennbar sind, sowie Ihre vollständige Prüfungsleistung per E-Mail an pruefung@fh-mittelstand.de.

Geben Sie in der E-Mail bitte Ihren vollständigen Namen, Ihre Matrikelnummer, Ihre Studiengruppe und das betreffende Modul an.

Wichtig: Warten Sie bei technischen Problemen nicht bis nach Ablauf der Abgabefrist. Die E-Mail mit dem Screenshot und Ihrer Prüfungsleistung muss das Prüfungsamt vor Ablauf der Abgabefrist erreichen.

FAQ

Erkrankung & Atteste

Atteste müssen über das TraiNex unter Privat > Anwesenheiten > Abwesenheit melden hochgeladen und spätestens am dritten Arbeitstag (Montag bis Freitag) nach der Prüfung eingereicht werden. Sollten Sie ein digitales Attest erhalten, laden Sie bitte einen Screenshot im TraiNex hoch. Bitte achten Sie darauf, dass das Attest vollständig lesbar ist und alle erforderlichen Angaben enthält.

Atteste müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach der Prüfung über das TraiNex unter Privat > Anwesenheiten > Abwesenheit melden eingereicht werden.

Sie können den Status Ihres Antrags in Ihrer Übersicht der Abwesenheiten im TraiNex unter Privat > Anwesenheiten einsehen. Dort wird Ihr Antrag zunächst als „offen“ gekennzeichnet.

- Eingegangene Atteste werden so zügig wie möglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann je nach Prüfungsphase variieren. 
- Den aktuellen Status können Sie im TraiNex in Ihrer Übersicht der Abwesenheiten unter Privat > Anwesenheiten einsehen. Bitte sehen Sie daher während der Bearbeitung möglichst von zusätzlichen Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab.
- Sollten Unterlagen fehlen oder Rückfragen bestehen, meldet sich das Prüfungsamt bei Ihnen.

- Wenn Sie während einer bereits begonnenen Prüfung erkranken und diese aus gesundheitlichen Gründen nicht fortsetzen können, informieren Sie bitte unverzüglich die Prüfungsaufsicht.
- Die Prüfungsunfähigkeit muss anschließend entsprechend den geltenden Regelungen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Reichen Sie das Attest fristgerecht über das TraiNex unter Privat > Anwesenheiten > Abwesenheit melden ein.
- Bitte beachten Sie, dass der Abbruch einer bereits begonnenen Prüfung nicht automatisch dazu führt, dass der Prüfungsversuch nicht gewertet wird. Das Prüfungsamt prüft anhand der vorliegenden Nachweise, ob der Prüfungsabbruch anerkannt werden kann.

FAQ

Noten & Bewertungen

Noten werden veröffentlicht, sobald:

  • die Bewertung durch die Prüfenden abgeschlossen wurde und
  • die Ergebnisse vollständig im System verarbeitet wurden.

Bitte beachten Sie, dass die Korrekturzeiten je nach Prüfungsform und Anzahl der Prüfungen variieren können.

Die Notenbildung bei Anerkennungen erfolgt auf Grundlage der geltenden Prüfungsordnung sowie der jeweiligen Anerkennungsregelungen.

FAQ

Prüfungseinsicht

Anfragen zur Prüfungseinsicht richten Sie bitte an das Prüfungsamt unter pruefungseinsicht@fh-mittelstand.de. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage vollständig und geben Sie dabei Ihren Namen, Ihre Studiengruppe, den Modulnamen sowie das Prüfungsdatum an. Der genaue Ablauf der Einsichtnahme wird Ihnen im Rahmen der Terminvereinbarung mitgeteilt.

Ja. Auch für e-Klausuren ist eine Prüfungseinsicht möglich. Anfragen zur Prüfungseinsicht richten Sie bitte an das Team e-Klausuren unter e-klausuren@fh-mittelstand.de. 
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage vollständig und geben Sie dabei Ihren Namen, Ihre Studiengruppe, den Modulnamen sowie das Prüfungsdatum an. Der genaue Ablauf der Einsichtnahme wird Ihnen im Rahmen der Terminvereinbarung mitgeteilt.

FAQ

Studium in der Praxis (SiP)

- Das Studium in der Praxis (SiP) ist eine verpflichtende Praxisphase innerhalb des Studiums, in der Sie praktische Berufserfahrungen sammeln und diese mit den im Studium erworbenen wissenschaftlichen Kenntnissen verknüpfen.
- Die SiP-Phase wird mit einer praxisbezogenen Projektarbeit abgeschlossen. Diese besteht aus einer schriftlichen SiP-Arbeit und einem anschließenden SiP-Kolloquium.
- Die konkrete Dauer und der Zeitraum Ihrer SiP-Phase richten sich nach Ihrem Studiengang und Studienmodell. Die für Ihre Studiengruppe geltenden Termine und Fristen finden Sie im SiP-Zeitplan in Ihrem Studiengangsarchiv (Lernen > Archiv > Prüfungsrelevante Dokumente).

- Vor bzw. zu Beginn Ihrer SiP-Phase müssen die erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Praxisunternehmen beim Prüfungsamt vorliegen. Je nach Studienmodell ist hierfür insbesondere ein Praktikumsvertrag oder eine Arbeitgeberbestätigung erforderlich.
- Die für Ihren Studiengang geltenden Fristen und weiteren Anforderungen finden Sie in Ihrem SiP-Zeitplan und im SiP-Prüfungsleitfaden.

- Die für Ihre Studiengruppe geltenden Termine und Fristen finden Sie im SiP-Zeitplan in Ihrem Studiengangsarchiv im TraiNex (Lernen > Archiv > Prüfungsrelevante Dokumente). Dort finden Sie unter anderem Informationen zum Ablauf der Praxisphase, Themenanmeldung, Abgabe der SiP-Arbeit und zum Prüfungszeitraum des SiP-Kolloquiums.
- Bitte orientieren Sie sich immer am SiP-Zeitplan Ihrer eigenen Studiengruppe.

Den SiP-Prüfungsleitfaden, den SiP-Zeitplan sowie die für Ihre SiP-Phase benötigten Formulare und Vorlagen finden Sie in Ihrem Studiengangsarchiv im TraiNex (Lernen > Archiv > Prüfungsrelevante Dokumente).

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Ihrem Studienmodell ab:
- Vollzeitstudium: Bitte reichen Sie die ausgefüllte Praktikumsvertragsvorlage der FHM ein. Wenn Ihr Praxisunternehmen einen eigenen Praktikumsvertrag verwendet, ist die FHM-Vorlage zusätzlich einzureichen.
- Berufsbegleitendes Studium: Der Praktikumsvertrag wird durch eine Arbeitgeberbestätigung oder einen offiziellen Nachweis über eine selbstständige Tätigkeit ersetzt.
- Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind. Die Arbeitgeberbestätigung muss auf Firmenpapier erstellt oder mit einem Firmenstempel versehen sein.
- Reichen Sie die Unterlagen bitte fristgerecht per E-Mail beim Prüfungsamt unter pruefung@fh-mittelstand.de ein.

- Ein Wechsel des Praxisunternehmens ist grundsätzlich möglich. Dabei sollte eine Dauer je Praktikumsbetrieb von mindestens 8 Wochen nicht unterschritten werden. Bitte wenden Sie sich vor einem Unternehmenswechsel an das Prüfungsamt, da je nach Zeitpunkt des Wechsels eine vorherige Abstimmung und Genehmigung erforderlich sein kann.
- Weitere Informationen finden Sie im SiP-Prüfungsleitfaden im TraiNex (Lernen > Archiv > Prüfungsrelevante Dokumente).

- Als Betreuungspersonen können Sie Professor*innen der FHM sowie Lehrbeauftragte anfragen. 
- Bitte nehmen Sie frühzeitig selbst Kontakt mit der gewünschten Betreuungsperson auf und fragen Sie nach einer Zustimmung zur Betreuung Ihrer SiP-Arbeit.
- Die festangestellten Professor*innen der FHM finden Sie unter: https://www.fh-mittelstand.com/fhm/menschen/
- Bitte beachten Sie, dass eine Betreuung erst nach ausdrücklicher Zustimmung der angefragten Person erfolgen kann. 

- Stimmen Sie das Thema Ihrer SiP-Arbeit zunächst mit Ihrer Betreuungsperson ab.
- Anschließend tragen Sie das Thema und Ihre Betreuungsperson innerhalb der im SiP-Zeitplan genannten Frist im TraiNex unter „Anmeldungen (OD)“ ein. Ihre Betreuungsperson muss der Anmeldung anschließend elektronisch zustimmen.
- Bitte beachten Sie die im SiP-Zeitplan angegebene Frist.

- Ihr SiP-Thema ist mit Beginn der offiziellen Bearbeitungszeit freigegeben. Eine gesonderte Zulassung oder Bestätigung durch das Prüfungsamt erfolgt nicht.
- Den Beginn Ihrer Bearbeitungszeit finden Sie in Ihrem SiP-Zeitplan. 

- Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen, unabhängig von Studiengang oder Studienmodell.
- Der konkrete Bearbeitungszeitraum wird in Ihrem SiP-Zeitplan hinterlegt.
- Ihr Abgabetermin wird Ihnen offiziell im TraiNex unter Aktuelles oder Lernen > Studienplan ausgewiesen. 

- Das Thema der SiP-Arbeit kann nach Rücksprache mit Ihrer Betreuungsperson innerhalb der Bearbeitungszeit geändert werden.

- Eine Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
- Fachlich begründete Verlängerungen, beispielsweise aufgrund unverschuldeter Verzögerungen empirischer Untersuchungen, müssen durch die betreuende Person bestätigt werden. Ein schriftlicher Antrag muss beim Prüfungsamt unter pruefung@fh-mittelstand.de eingereicht werden. 
- Bei krankheitsbedingten Verlängerungen gelten die Regelungen der Prüfungsordnung zu Attesten und Fristen. 

- Thema und Abgabetermin werden Ihnen offiziell im TraiNex unter Aktuelles oder Lernen > Studienplan ausgewiesen. Darüber hinaus ist der Abgabetermin in Ihrem Zeitplan hinterlegt.
- Bitte beachten Sie, dass es sich beim Abgabetermin um eine verbindliche Ausschlussfrist handelt. Verspätet eingereichte Arbeiten werden mit „nicht bestanden“ bewertet.

- Die SiP-Arbeit muss fristgerecht über den dafür vorgesehenen Upload-Bereich im TraiNex unter Lernen > Hausaufgaben eingereicht werden. Bitte beachten Sie die dort angegebenen Vorgaben zu Dateiformat und Dateigröße. Verspätet eingereichte Arbeiten werden mit „nicht bestanden“ bewertet.
- Maßgeblich für die Einhaltung der Abgabefrist ist die technisch dokumentierte Upload-Zeit. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für den Upload ein.
- Im Rahmen des Uploads bestätigen Sie die Erklärung zur selbstständigen Anfertigung Ihrer Arbeit. Verwendete KI-Programme sind entsprechend den geltenden Vorgaben zu dokumentieren.

- Die Teilnahme am Kolloquium ist nur möglich, wenn:
- die SiP-Arbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde.
- Sollten die Voraussetzungen für die Teilnahme am SiP-Kolloquium nicht erfüllt sein, werden Sie persönlich durch das Prüfungsamt informiert.

- Ihre SiP-Arbeit wird vor dem vorgesehenen Kolloquium bewertet. Voraussetzung für die Teilnahme am SiP-Kolloquium ist, dass Ihre SiP-Arbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde.
- Sollte Ihre SiPs-Arbeit nicht bestanden sein, werden Sie hierüber durch Ihren Betreuer oder Ihre Betreuerin informiert. Eine Teilnahme am Kolloquium ist in diesem Fall nicht möglich.
- Eine individuelle Nachfrage beim Prüfungsamt ist nicht erforderlich. Wenn Sie keine entsprechende Mitteilung erhalten und Ihnen ein Kolloquiumstermin mitgeteilt wurde, findet Ihr Kolloquium wie geplant statt.

- Der Kolloquienzeitraum wird im Zeitplan für Ihre Studiengruppe ausgewiesen. Bitte halten Sie sich den gesamten Zeitraum frei.
- Ihr persönlicher Kolloquiumtermin wird Ihnen rechtzeitig durch das Prüfungsamt schriftlich mitgeteilt.

- Im Kolloquium erläutern und verteidigen Sie Ihre SiP-Arbeit in einem Fachgespräch.
- Das Kolloquium wird in der Regel von den beiden Prüfenden Ihrer SiP-Arbeit durchgeführt und dauert üblicherweise etwa 30 Minuten. Es besteht aus einer Kurzpräsentation, die maximal 15 Minuten dauert, sowie der anschließenden Befragung durch die Prüfenden.

- Im Anschluss an das Kolloquium werden Ihnen die Bewertungen der SiP-Arbeit und des Kolloquiums mündlich mitgeteilt.
- Die endgültige rechtsverbindliche Mitteilung erfolgt anschließend schriftlich durch das Prüfungsamt.

- Die Bewertung des SiP-Moduls setzt sich zusammen aus:
- der Bewertung der SiP-Arbeit (zweifach gewichtet) und
- der Bewertung des SiP-Kolloquiums (einfach gewichtet).

- Wird Ihre erste SiP-Arbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet, müssen Sie eine zweite SiP-Arbeit zu einem anderen Thema anfertigen.
- Wird auch die zweite SiP-Arbeit nicht bestanden, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung vorgesehen. 

- Wird Ihr erstes SiP-Kolloquium mit „nicht ausreichend“ bewertet, müssen Sie ein zweites SiP-Kolloquium absolvieren.
- Wird auch das zweite SiP-Kolloquium nicht bestanden, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung vorgesehen. Das Prüfungsergebnis für die SiP-Arbeit bleibt bestehen.

FAQ

Abschlussphase & Bachelor- bzw. Masterarbeit

Als Betreuungspersonen können Sie Professor*innen der FHM sowie Lehrbeauftragte anfragen. Bitte nehmen Sie frühzeitig selbst Kontakt mit der gewünschten Betreuungsperson auf und fragen Sie nach einer Zustimmung zur Betreuung Ihrer Abschlussarbeit.

Die festangestellten Professor*innen der FHM finden Sie unter: https://www.fh-mittelstand.com/fhm/menschen/

Bitte beachten Sie, dass eine Betreuung erst nach ausdrücklicher Zustimmung der angefragten Person erfolgen kann.

Sie können selbst ein Thema für Ihre Bachelor- bzw. Masterarbeit vorschlagen. Dies kann auch in Absprache mit einem Unternehmen oder Praxisbetrieb erfolgen.

Die endgültige Bestätigung des Themas erfolgt durch das Prüfungsamt.

Ihr Thema gilt erst dann als offiziell bestätigt, wenn Sie die schriftliche Mitteilung des Prüfungsamts über das TraiNex erhalten haben.

Erst dann beginnt die Bearbeitungszeit.

Die Bearbeitungszeit beträgt:

  • im Vollzeitstudium (Präsenz o. Fernstudium): 2 Monate
  • im berufsbegleitenden Studium (Präsenz o. Fernstudium): 4 Monate
  • im Vollzeitstudium (Präsenz o. Fernstudium): 3 Monate
  • im Vollzeitstudiengang M.Sc. Psychologie: 4 Monate
  • im berufsbegleitenden Studium (Präsenz o. Fernstudium): 4 Monate

Der konkrete Bearbeitungszeitraum wird in Ihrem Bachelor-Zeitplan ausgewiesen. Ihr Abgabetermin wird Ihnen durch das Prüfungsamt schriftlich mitgeteilt.

Die Bearbeitungszeit beträgt:

Der konkrete Bearbeitungszeitraum wird in Ihrem Master-Zeitplan ausgewiesen. Ihr Abgabetermin wird Ihnen durch das Prüfungsamt schriftlich mitgeteilt.

Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten 2 Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Melden Sie sich hierzu unter pruefung@fh-mittelstand.de. 

Spätere Themenanpassungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und müssen zwischen Betreuung, Akademischem Dekanat und Prüfungsamt abgestimmt werden.

Eine Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Fachlich begründete Verlängerungen, beispielsweise aufgrund unverschuldeter Verzögerungen bei empirischen Untersuchungen, müssen durch die betreuende Person bestätigt werden. Ein schriftlicher Antrag muss beim Prüfungsamt unter pruefung@fh-mittelstand.de eingereicht werden.

Bei krankheitsbedingten Verlängerungen gelten die Regelungen der Prüfungsordnung zu Attesten und Fristen.

Thema und Abgabetermin werden Ihnen schriftlich über das TraiNex mitgeteilt. Darüber hinaus ist der Abgabetermin in Ihrem Zeitplan ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass es sich beim Abgabetermin um eine verbindliche Ausschlussfrist handelt. Verspätet eingereichte Arbeiten werden mit „nicht bestanden“ bewertet.

Die Bachelor- bzw. Masterarbeit muss fristgerecht über den dafür vorgesehenen Upload-Bereich im TraiNex unter Lernen > Hausaufgaben eingereicht werden. Bitte beachten Sie die dort angegebenen Vorgaben zu Dateiformat und Dateigröße. Verspätet eingereichte Arbeiten werden mit „nicht bestanden“ bewertet.

Maßgeblich für die Einhaltung der Abgabefrist ist die technisch dokumentierte Upload-Zeit. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für den Upload ein.

Im Rahmen des Uploads bestätigen Sie die Erklärung zur selbstständigen Anfertigung Ihrer Arbeit. Verwendete KI-Programme sind entsprechend den geltenden Vorgaben zu dokumentieren.

Die Teilnahme am Kolloquium ist nur möglich, wenn:

  • alle Modulprüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden und
  • die Bachelor- bzw. Masterarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde.

Für einige Studiengänge bestehen gesonderte Zulassungsvoraussetzungen. Das Prüfungsamt erteilt die Zulassung zu Ihrem Kolloquium über das TraiNex. 

 

Ihre Bachelor- bzw. Masterarbeit wird vor dem vorgesehenen Kolloquium bewertet. Voraussetzung für die Teilnahme am Abschluss-Kolloquium ist, dass Ihre Bachelor- bzw. Masterarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde und alle weiteren Modulprüfungen erfolgreich bestanden sind.

Sollte Ihre Abschlussarbeit nicht bestanden sein, werden Sie hierüber durch Ihren Betreuer oder Ihre Betreuerin informiert. Eine Teilnahme am Kolloquium ist in diesem Fall nicht möglich.

Ist die Abschlussarbeit bestanden, prüft das Prüfungsamt zusätzlich, ob alle weiteren erforderlichen Modulprüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, werden Sie am Tag der Zulassung durch das Prüfungsamt informiert.

Die Zulassung zum Kolloquium wird Ihnen über das TraiNex bekannt gegeben. Eine individuelle Nachfrage beim Prüfungsamt ist nicht erforderlich. Sobald Ihnen die Zulassung sowie ein Kolloquiumtermin mitgeteilt wurden, findet Ihr Kolloquium wie geplant statt.

Der Kolloquienzeitraum wird im Zeitplan für Ihre Studiengruppe ausgewiesen. Bitte halten Sie sich den gesamten Zeitraum frei. Ihr persönlicher Kolloquiumtermin wird Ihnen circa 4 Wochen vor Beginn der Kolloquien durch das Prüfungsamt schriftlich mitgeteilt.

Im Kolloquium erläutern und verteidigen Sie Ihre Bachelor- bzw. Masterarbeit in einem Fachgespräch. Zu Beginn stellen Sie Inhalte und Ergebnisse anhand einer Kurzpräsentation vor. Dem schließt sich eine Befragung durch die Prüfenden an. Das Kolloquium wird in der Regel von den beiden Prüfenden Ihrer schriftlichen Arbeit durchgeführt und dauert üblicherweise etwa 45 Minuten.

Im Anschluss an das Kolloquium werden Ihnen die Bewertungen der Bachelor- bzw. Masterarbeit und des Kolloquiums mündlich mitgeteilt.

Die endgültige rechtsverbindliche Mitteilung erfolgt anschließend schriftlich durch das Prüfungsamt.

Die Bewertung der Thesis setzt sich zusammen aus:

  • der Bewertung der Bachelor- bzw. Masterarbeit (zweifach gewichtet) und
  • der Bewertung des Bachelor- bzw. Master-Kolloquiums (einfach gewichtet).

Die Bachelor- bzw. Masterarbeit kann einmal wiederholt werden.

Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Über das Nichtbestehen erhalten Sie einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung durch das Prüfungsamt.

Das Kolloquium kann einmal wiederholt werden.

Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie:
Nur für den Erstversuch erfolgt eine automatische Einladung durch das Prüfungsamt. Für Wiederholungsprüfungen müssen Sie sich selbst fristgerecht unter pruefung@fh-mittelstand.de anmelden.

Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums erhalten Sie:

  • die Bachelor- bzw. Masterurkunde,
  • das Zeugnis,
  • das Transcript of Records,
  • das Diploma Supplement,
  • die Exmatrikulationsbescheinigung.

Die Unterlagen werden erstellt, sobald alle Prüfungsleistungen vollständig abgeschlossen und verarbeitet wurden.

Die Abschlussunterlagen werden in der Regel innerhalb von 8 Wochen nach erfolgreichem Studienabschluss erstellt.

Bitte beachten Sie, dass es insbesondere nach Prüfungsphasen oder bei nachträglich abgeschlossenen Prüfungsleistungen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Die Abschlussurkunde trägt das Datum der letzten erbrachten Prüfungsleistung.

Die Ausstellung der Abschlussunterlagen kann erst erfolgen, wenn:

  • alle Bewertungen vollständig vorliegen,
  • sämtliche Prüfungsleistungen veröffentlicht wurden und
  • die abschließende Prüfung der Unterlagen erfolgt ist.

Insbesondere bei Nachzüglern oder wenn noch einzelne Voraussetzungen für die Erstellung der Abschlussunterlagen ausstehen (beispielsweise die Eintragung der Abschlussnote oder die Begleichung offener Studien- bzw. Abschlussgebühren) kann sich die Erstellung verzögern.

Die Prüfungsgebühr für die Abschlussprüfung wird mit der Freigabe Ihres Themas fällig. Die Rechnung erhalten Sie postalisch.

Die Rechnungen für die Abschlussprüfungsgebühr werden individuell erstellt und liegen daher nicht bei allen Studierenden gleichzeitig vor.

Bitte prüfen Sie zunächst Ihre Nachrichten im TraiNex. 

Sollten Sie dort keine weiteren Informationen finden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Prüfungsamt unter pruefung@fh-mittelstand.de. Bitte geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihre Matrikelnummer und Ihre Studiengruppe an, damit wir Ihr Anliegen direkt zuordnen können.

FAQ

Endgültiges Nichtbestehen/ Exmatrikulation

Eine Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn sie mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde bzw. als nicht bestanden gilt und keine weitere Wiederholungsmöglichkeit mehr besteht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie eine mündliche Ergänzungsprüfung nicht bestehen. In diesem Fall ist das betreffende Modul endgültig nicht bestanden.

Wenn Sie eine für Ihren Studiengang erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben, verlieren Sie den Prüfungsanspruch für diese Prüfung. Da Sie diese Prüfung nicht erneut ablegen und damit den Studiengang nicht mehr erfolgreich abschließen können, führt dies zur Exmatrikulation aus dem betreffenden Studiengang.

- Wenn Sie Ihre Bachelor- bzw. Masterarbeit im ersten Versuch nicht bestehen, können Sie die Arbeit einmal wiederholen. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. 
- Für die Wiederholung wird Ihnen ein neues Thema ausgegeben.
- Wird auch die Wiederholung nicht bestanden, ist die Abschlussarbeit endgültig nicht bestanden. Sie verlieren damit den Prüfungsanspruch und können den Studiengang nicht mehr erfolgreich abschließen.

- Wenn Sie Ihr Bachelor- bzw. Master-Kolloquium im ersten Versuch nicht bestehen, können Sie es einmal wiederholen.
- Für die Wiederholungsprüfung müssen Sie sich selbst verbindlich mit einem schriftlichen Antrag zur nächstmöglichen Nachhol-/Wiederholungsprüfung anmelden.
- Wird auch das Wiederholungskolloquium nicht bestanden, ist das Kolloquium endgültig nicht bestanden. Sie verlieren damit den Prüfungsanspruch und können den Studiengang nicht mehr erfolgreich abschließen.
- Sie erhalten hierzu einen schriftlichen Bescheid, in dem die Entscheidung und die weiteren rechtlichen Möglichkeiten erläutert werden.

Ja. Wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, erhalten Sie einen Bescheid.

FAQ

Widersprüche

Informationen zum Widerspruchsverfahren sowie die geltenden Fristen finden Sie in der für Sie gültigen Prüfungsordnung. Bitte reichen Sie Ihren Widerspruch schriftlich und nachvollziehbar begründet im Original beim Prüfungsamt ein.

Nach Eingang Ihres Widerspruchs erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

- Die Bearbeitung von Widersprüchen kann aufgrund notwendiger Stellungnahmen und rechtlicher Prüfungen einige Zeit in Anspruch nehmen. Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 Wochen bis 3 Monate. In Ausnahmefällen kann sich die Bearbeitungszeit darüber hinaus verlängern.
- Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, erhalten Sie einen postalischen Bescheid.

Team

FHM Prüfungsamt

Sabrina Franke M.Sc.

Leitung Prüfungsamt
+49521 96655267

Ausgezeichnet! Zertifizierte Qualität an der FHM.