Ihre Bachelor- bzw. Masterarbeit wird vor dem vorgesehenen Kolloquium bewertet. Voraussetzung für die Teilnahme am Abschluss-Kolloquium ist, dass Ihre Bachelor- bzw. Masterarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde und alle weiteren Modulprüfungen erfolgreich bestanden sind.
Sollte Ihre Abschlussarbeit nicht bestanden sein, werden Sie hierüber durch Ihren Betreuer oder Ihre Betreuerin informiert. Eine Teilnahme am Kolloquium ist in diesem Fall nicht möglich.
Ist die Abschlussarbeit bestanden, prüft das Prüfungsamt zusätzlich, ob alle weiteren erforderlichen Modulprüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, werden Sie am Tag der Zulassung durch das Prüfungsamt informiert.
Die Zulassung zum Kolloquium wird Ihnen über das TraiNex bekannt gegeben. Eine individuelle Nachfrage beim Prüfungsamt ist nicht erforderlich. Sobald Ihnen die Zulassung sowie ein Kolloquiumtermin mitgeteilt wurden, findet Ihr Kolloquium wie geplant statt.