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Pädagogik & Soziales

FHM Praxisreferat

Das Praxisreferat der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) ist die zentrale Anlaufstelle für Studierende, Praxisstellen und interne Fachbereiche in allen Studienprogrammen, die zur staatlichen Anerkennung führen. Unser Ziel: Verlässliche Begleitung, transparente Prozesse und hohe Qualität in der praktischen Ausbildung.

Wir koordinieren, prüfen und begleiten den gesamten Praxisprozess – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen staatlichen Anerkennung – und sorgen für eine enge Verzahnung von Studium, Praxis und gesetzlichen Anforderungen.

Im Überblick

Unsere Aufgaben

  • Umfassende Information und Beratung für Studierende, Praxisstellen und Praxisanleiter*innen
  • Unterstützung bei allen Fragen rund um Praxisphasen und staatliche Anerkennung

  • Organisation und Verwaltung des gesamten Anerkennungsprozesses
  • Interne Koordination und Kommunikation innerhalb der FHM zur staatlichen Anerkennung

  • Prüfung und Genehmigung von Praxisstellen
  • Prüfung und Genehmigung von Praxisanleitungen
  • Prüfung und Freigabe individueller Ausbildungspläne
  • Koordination und Einbindung von Supervisor*innen

  • Anwesenheitskontrolle und Beratung im Praxis-Transfer-Modul
  • Individuelle Unterstützung bei Herausforderungen im Praxisverlauf

  • Einholen und Verwaltung polizeilicher Führungszeugnisse
  • Prüfung von (ausländischen) Anerkennungen und Vorqualifikationen

  • Organisation von Fachveranstaltungen für Praxisstellen
  • Evaluation und kontinuierliche Weiterentwicklung der Prozesse zur staatlichen Anerkennung

Das Praxisreferat steht für Verlässlichkeit, Transparenz und persönliche Begleitung.
Wir schaffen klare Strukturen, entlasten Studierende und Praxispartner und sichern zugleich die hohen Qualitätsstandards, die für eine staatliche Anerkennung erforderlich sind.

Kurz gesagt: Wir halten den organisatorischen und fachlichen Rahmen – damit sich Studierende auf ihre professionelle Entwicklung konzentrieren können.

FHM Praxisreferat

Berufliche Anerkennung in der Sozialpädagogik

Das FHM Praxisreferat bietet praxisnahe Einblicke in das SobAG-Gesetz und die staatliche Anerkennung für Fachkräfte in der Sozialpädagogik. Prof. Dr. Marlies Kroetsch, Studiengangsleitung für Sozialpädagogik und Management an der FHM, erläutert die zentralen gesetzlichen Grundlagen und erklärt, welche Bedeutung die Anerkennung für die berufliche Praxis hat.

Der Beitrag richtet sich an Studierende, Berufsinteressierte und alle, die sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Perspektiven in der Sozialpädagogik informieren möchten. Mit praxisnahen Beispielen zeigt Prof. Dr. Kroetsch, wie sich theoretisches Wissen in der beruflichen Realität anwenden lässt.

SobAG

Das Sozialberufe-Anerkennungsgesetz

Das Gesetz regelt die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in Nordrhein-Westfalen. Es legt fest, welche Studienabschlüsse anerkannt werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die staatliche Anerkennung zu erhalten. Außerdem bestimmt es, welche Berufsbezeichnungen geführt werden dürfen. Ziel des Gesetzes ist es, einheitliche Qualitätsstandards im sozialen Bereich sicherzustellen sowie Professionalität, Qualifikation und Rechtssicherheit im Beruf zu gewährleisten.

Gesetz- und Verordnungsblatt SobAG (PDF-Download)

FHM Studienprogramm

Staatliche Ankerkennung nach SobAG:

Team

FHM Praxisreferat

Prof. Dr. habil. Rainer Beurskens

Akademischer Dekan

Prof. Dr. Marlies Kroetsch

Studiengangsleitung Sozialpädagogik und Management (B.A.)

Dipl.-Päd. Frauke Raddy

Wissenschaftliche Mitarbeiterin & Praxisreferat
+49 521 96655224

Tanja Sladek B.A.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin Praxisreferat
+49 52196655279

FHM Praxisreferat

Kontakt

Study Couch

Das Praxis-Transfer-Projekt

In dieser Folge von Study Couch sprechen unsere Study Coaches mit Prof. Dr. Marlies Kroetsch, der Studiengangsleiterin von Sozialpädagogik und Management (SoMa), einem der größten Studiengänge der FHM. Es wird über ihren Werdegang, ihr Verhältnis zur (Online-)Lehre und die Ausrichtung des Studiengangs gesprochen.

Im zweiten Teil geht es um das Praxis-Transfer-Projekt, eine wesentliche Voraussetzung für die staatliche Anerkennung als Sozialpädagog*in. Es wird erläutert, wie das Projekt aufgebaut und abgeschlossen werden kann und wie Studierende davon im Studium und später im Beruf profitieren.

Häufige Fragen zum Studium

FAQ

(Studiengang B.A. Soziale Arbeit & Management / B.A. Sozialpädagogik & Management – nach SobAG NRW)

  • Erfolgreicher Abschluss des Bachelorstudiums
  • Die Teilnahme am Modul Praxis-Transfer-Projekt/Begleitseminar (verpflichtend) wird durch die Hochschule begleitet.
  • Modulprüfung bestanden

Das Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SobAG) NRW: Das bundeslandspezifische Gesetz zur Regelung der staatlichen Anerkennung für die Studiengänge Sozialer Arbeit an der FHM (B.A. Sozialpädagogik und Management, B.A. Soziale Arbeit und Management) ist das Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SobAG) NRW. 

Das Gesetz regelt die staatliche Anerkennung von Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen in Nordrhein-Westfalen. Es legt fest, welche Studienabschlüsse anerkannt werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die staatliche Anerkennung zu erhalten. Außerdem bestimmt es, welche Berufsbezeichnungen geführt werden dürfen. Ziel des Gesetzes ist es, einheitliche Qualitätsstandards im sozialen Bereich sicherzustellen sowie Professionalität, Qualifikation und Rechtssicherheit im Beruf zu gewährleisten.

Das FHM-Praxisreferat bietet dir praxisnahe Einblicke in das SobAG-Gesetz und die staatliche Anerkennung für Fachkräfte in der Sozialen Arbeit. 

  • Es müssen 100 Praxistage/800 Stunden in Vollzeit (40 Stunden pro Woche) absolviert werden.
  • Bei einer Teilzeitstelle verlängert sich die Praxisphase entsprechend.
  • Wichtig: Urlaub, Feiertage und Krankheit müssen bei der Dauer berücksichtigt werden.
  • Sonderregelung: Bei bereits vorhandener staatlicher Anerkennung als Erzieher*in kann die Praxiszeit auf 50 Tage/400 Stunden reduziert werden.
  • Die Praxisphase soll 400 Stunden/800 Stunden in Folge laufen.

Im besten Fall vor Beginn der Praxisphase oder zeitnah nach Start der Praxisphase. So kannst Du sichergehen, dass alle Anforderungen im Ausbildungsplan passen und erfüllt werden. Sende diesen einfach an praxisreferat@@org.fh-mittelstand..de.

Dann finden wir eine Lösung. Melde dich bitte bei uns im Praxisreferat.

Praxisphasen sind ein zentraler Bestandteil des Studiums der Sozialen Arbeit, da sie Theorie und berufliche Praxis miteinander verbinden. Sie ermöglichen Studierenden,

  • verschiedene Handlungsfelder der Sozialen Arbeit kennenzulernen,
  • professionelle Handlungsweisen praktisch zu erproben,
  • sozialarbeiterisches Handeln zu beobachten und zu reflektieren,
  • sich mit beruflichen Werten, Normen und ethischen Leitlinien auseinanderzusetzen.

Dadurch unterstützen Praxisphasen die berufliche Sozialisation, die Entwicklung einer professionellen Identität und die Ausbildung eines beruflichen Habitus. Gleichzeitig können theoretische Kenntnisse auf konkrete Praxissituationen übertragen und das Verhältnis zwischen Theorie und Praxis fortlaufend reflektiert werden.

Die Praxisphase erfolgt in einer geeigneten Einrichtung der Sozialen Arbeit. Vor Ort erfolgt eine fachliche Anleitung durch eine*n:

  • staatlich anerkannte/r Sozialarbeiter*in oder
  • staatlich anerkannte/r Sozialpädagog*in

Regelmäßige Anleitungsgespräche zur Reflexion der Praxisphase alle zwei Wochen. Solltest du keine Praxisanleitung der eigenen Profession (Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in) vor Ort haben, nimm bitte Kontakt mit uns auf. 

Als Praxisstellen kommen nur Einrichtungen infrage, in denen tatsächlich Soziale Arbeit geleistet wird. Zudem muss die fachliche Anleitung durch staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen oder Sozialpädagog*innen gewährleistet sein. Diese Anleitung soll:

  • die Entwicklung selbstständigen beruflichen Handelns fördern,
  • Studierende vor Überforderung schützen,
  • praktische Erfahrungen gemeinsam auswerten und reflektieren.

Damit Praxisphasen ihren Ausbildungszweck erfüllen, benötigen sie somit sowohl ein geeignetes berufliches Lernfeld als auch eine qualifizierte Begleitung der eigenen Profession.

Zu Beginn der Praxisphase erstellt der/die Studierende gemeinsam mit der Praxisanleitung einen Ausbildungsplan. Die hier formulierten Zielvereinbarungen konkretisieren Erwartungen, Ziele, Inhalte und Methoden der Praxisphase. Die Ziele beziehen sich auf eine zu bearbeitende Aufgabe / ein Projekt, das in einem Zeitrahmen von mindestens 100 Tagen zu bearbeiten ist. Der individuelle Ausbildungsplan kann dazu als Rahmenplan für den aufgabenbezogenen Lernprozess verstanden werden. Bei der Entwicklung der Ziele sollen die aktuelle Situation der Praxisstelle, Besonderheiten des Aufgabenfeldes sowie die persönlichen Fähigkeiten, Neigungen und Präferenzen der Studierenden mitberücksichtigt werden. Die Hochschule – das Praxisreferat – überprüft in diesem Zusammenhang, ob die Ziele den angestrebten Lernzielen der Praxisphase und den Lernzielen zum Studienabschluss entsprechen, ferner, ob der Zeitrahmen angemessen ist.

Der Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SozArb, Version 6 von 2016) bildet die Grundlage für die Lernziele und den Kompetenzerwerb im Studium und in den Praxisphasen der Sozialen Arbeit. Er orientiert sich am Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) und soll Transparenz sowie Vergleichbarkeit von Qualifikationen fördern.

Im Mittelpunkt steht die Fähigkeit von Fachkräften, Theorie und Praxis reflektiert miteinander zu verbinden, kritisch zu denken und professionell zu handeln. Studierende sollen ein akademisches Selbstverständnis entwickeln, das durch Reflexionsfähigkeit, ethisches Handeln, Urteilsvermögen und Innovationsbereitschaft geprägt ist. Professionelles Handeln bedeutet dabei, soziale Situationen angemessen wahrzunehmen, den eigenen Standpunkt kritisch zu reflektieren und Herausforderungen sowie Krisen kompetent zu bewältigen.

Der QR SozArb beschreibt die Entwicklung professioneller Handlungskompetenz als einen Prozess von:

  • Verständnis von Aufgaben und Problemen,
  • Analyse und Bewertung,
  • Planung und Konzeption,
  • Recherche und Forschung,
  • Organisation,
  • Durchführung und Evaluation.

Für die Praxisphasen werden insbesondere drei Schlüsselkompetenzen hervorgehoben:

  • Fachkompetenz: Soziale Problemlagen erkennen, analysieren und unter Berücksichtigung rechtlicher, gesellschaftlicher und theoretischer Grundlagen lösungsorientiert bearbeiten.
  • Methodenkompetenz: Wissenschaftliche Methoden zur Analyse, Planung, Umsetzung und Evaluation professioneller Handlungsstrategien anwenden.
  • Sozialkompetenz: Professionelle Beziehungen gestalten, kommunizieren, Konflikte lösen, Entscheidungen treffen sowie Selbstorganisation und Reflexionsfähigkeit entwickeln.

Im Studienbrief (im Trainex-Archiv hinterlegt) findest du alle Informationen nochmal ganz ausführlich erläutert.

  • Der individuelle Ausbildungsplan wird in Absprache mit der Praxisanleitung erstellt. Darin enthalten sind Lernziele und Tätigkeiten der Praxisphase.
  • Unterschrift der Praxisanleitung & des Studierenden
  • Die Abgabe erfolgt vor Beginn der Praxisphase oder zeitnah nach Beginn der Praxisphase.

Die Praxisanleitung hat die Aufgabe, in eigener Verantwortung eine Beurteilung zur Kompetenzentwicklung des/der Studierenden während der Praxisphase zu erstellen. Sie ist schriftlich auf Geschäftspapier zu verfassen und mit dem/der Studierenden zu erörtern. Die Beurteilung wird von der Praxisstelle in eigener Verantwortung erstellt und muss zum Ende der Praxisphase eingereicht werden. Bei der Beurteilung der Praxisphase durch die Praxisstelle handelt es sich um eine Bescheinigung gegenüber der Hochschule, die dokumentiert, dass die Praxisphase erfolgreich absolviert wurde. 

Die Beurteilung muss auf Geschäftspapier erfolgen und soll folgende Angaben enthalten: 

1. Personalien der/des Studierenden

2. Anschrift der Praxisstelle

3. Name der Anleiterin/des Anleiters

4. Dauer der Praxisphase (Ableistung der vorgeschriebenen Praxistage)

5. Aufgaben, die der/die Studierende übernommen hat: 

  • Arbeitsweise und Lernverhalten der Studierenden
  • Erwerb von Fachkenntnissen und methodischen Kompetenzen
  • Erwerb und Anwendung von administrativen Tätigkeiten
  • Einsatzbereitschaft
  • Planungs- und Koordinationsfähigkeit
  • Kooperations- und Teamfähigkeit
  • Problemlösungsverhalten
  • Reflexion des eigenen Handelns

6. Zusammenfassende Beurteilung: „erfolgreich“ oder „nicht erfolgreich“

7. Stempel und Unterschrift

Das Merkblatt für deine/n Praxisanleiter*in findest du als Download auf der Homepage unter https://www.fhm-campus.de/praxisreferat/fuer-studierende/.

  • Die Praxisbeurteilung reichst du zum Ende deiner Praxisphase im Praxisreferat ein: praxisreferat@@org.fh-mittelstand..de
  • Diese formuliert deine Praxisanleitung vor Ort, auf Geschäftspapier, mit Unterschrift und Stempel.
  • Beispiele für die Praxisanleitung findest du auf der Homepage des Praxisreferats.

Alle Unterlagen, die für dich und deine Praxisphase wichtig sind, findest du auf unserer Homepage als Download. Zum Beispiel den Ausbildungsplan, das Merkblatt für Praxisanleiter*innen, Beispiele einer Praxisbeurteilung etc. 

Bei allen Fragen zur Praxisphase wende dich gern an das Praxisreferat.

  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne relevante Einträge muss am Ende des Studiums vorgelegt werden.
  • Erklärung zur persönlichen Eignung im Sinne von § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).

Wichtiger Hinweis: Wenn eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist, kann die Urkunde zur staatlichen Anerkennung nicht vergeben werden.

Das Praxisreferat

Hier gibt es weitere Infos

Ausgezeichnet! Zertifizierte Qualität an der FHM.